Umschuldung

Die Definitionen Umschuldung und Anschlussfinanzierung sind oft als Synonyme gebraucht und werden in der Regel für die Ablösung eines Kredites durch einen anderen, im Idealfall zinsgünstigeren Kredit, genutzt.
Die Umschuldung schließt jedoch oft eine vorzeitige Ablösung des Kredites ein (häufig verbunden mit einem Wechsel der Bank). Bei der Anschlussfinanzierung wird die Frage nach einer entsprechenden Finanzierung der Restschuld nach Ablauf der Zinsbindungsfrist behandelt.

Was versteht man unter der vorzeitigen Umschuldung?

Die vorzeitige Umschuldung spielt in erster Linie im Bereich der Immobilienfinanzierung von Eigentumswohung oder Haus eine wichtige Rolle, kann in der Regel aber auch bei Ratenkrediten verwendet werden.
Eine vorzeitige Umschuldung kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel ein günstigeres Finanzierungsangebot aufgrund eines geringen Zinsniveaus oder der Verkauf der Immobilie nach Scheidung.
Im Falle der vorzeitigen Ablösung des vorhandenen Kredites dürfte für den Kreditnehmer die Frage der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung ausschlaggebend sein. Durch diese wird eigentlich die Entschädigung der Bank für die entgangenen Zinsen dargestellt  und sie kann die Ersparnis mittels des scheinbar günstigeren Kreditangebotes schnell erneut zunichte machen.
Bei der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist es u. a. auch sehr wichtig, ob der Kunde über ein außerordentliches Kündigungsrecht verfügt, was zur Begrenzung der Höhe der fälligen Entschädigung führt.
Bei der Umschuldung des Kredites, die aufgrund eines besseren Angebots erfolgt, sollte man also darauf achten, dass dieses auch nach Einbeziehung der Vorfälligkeitsentschädigung noch lukrativ ist. Das ist eine nicht ganz einfache Rechenaufgabe, deshalb kann man die Hilfe der Verbraucherzentralen oder Experten in Anspruch nehmen.
Es gibt keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Umschuldung in der Regel dann, falls die aktuelle Finanzierung von Eigentumswohnung oder Haus durch einen Kredit mit variablen Zinsen stattfindet oder aber die Zinsbindungsfrist mehr als 10 Jahre beträgt und die Vertragslaufzeit des Kredites schon 10 Jahre andauert - eventuelle Kündigungsfristen sind in diesem Fall zu beachten.
In diesem Fall ist die Rechnung manchmal sicherlich nicht so kompliziert und eine Umschuldung bei geringem Zinsniveau wird oft eine gute Lösung sein. In Zweifelsfällen oder bei Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung können Verbraucherzentralen oder andere Spezialisten helfen. Auch ist es ratsam in den meisten Fällen, einen ausführlichen Kreditvergleich zu machen, um den entsprechenden Kredit finden zu können.